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Entgeltfortzahlung kind krank

Kinderkrankengeld und Arbeitsbefreiung

Entgeltfortzahlung kind krank Es ist die Politik der meisten Unternehmen, berufstätigen Eltern zu erlauben, bei einem kranken Kind zu Hause zu bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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Anspruch auf Krankengeld für Kinder während Pandemien

Nach einem Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Landeshauptleuten der einzelnen Bundesländer am 5. Januar 2021 wurde Folgendes beschlossen:

Im Jahr 2021 wird die Regierung ein Gesetz verabschieden, das vorschreibt, dass der Krankenstand für Kinder um 10 Tage pro Elternteil oder 20 Tage für Alleinerziehende verlängert wird. 

Werden Schulen oder Kindergärten, insbesondere Kurse oder Gruppen, wegen der Pandemie geschlossen, die Unterrichtspflicht ausgesetzt oder der Zugang zu Betreuungseinrichtungen eingeschränkt, sollen die Eltern berechtigt sein, ihr Kind zu Hause zu betreuen .

Sowohl der Deutsche Bundestag (am 14.) als auch der Deutsche Bundesrat (am 18.) haben diese Regelung am 18. Januar 2021 für gesetzlich Versicherte beschlossen. Ab dem 5. 

Januar 2021 wird es vollständig implementiert. Konkretisierungen und Ausführungsbestimmungen (z. B. Nachweis einer pandemiebedingten Schließung oder eingeschränkten Öffnung einer Einrichtung) erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Auszeit von der Arbeit

Berufstätige Eltern oder Alleinerziehende haben im Fall eines in ihrer Familie lebenden kranken Kindes unter zwölf Jahren Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit.

Kinder unter zwölf Jahren haben als einzige Anspruch auf die zugeteilte Anzahl an freien Tagen pro Kalenderjahr.

  • Wenn beide Elternteile berufstätig sind, hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Tage Urlaub pro Jahr, um sich um ein krankes Kind unter 12 Jahren zu kümmern.
  • Ein erwerbstätiger alleinerziehender Elternteil hat Anspruch auf 20 bezahlte Krankheitstage pro Jahr, um ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen.
  • Wenn beide Elternteile berufstätig sind und es viele Kinder unter 12 Jahren gibt, kann jeder Elternteil bis zu 25 Tage pro Jahr freinehmen.
  • Bei vielen Kindern unter zwölf Jahren können Alleinerziehende bis zu 50 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr erhalten.

Fehlzeiten sind dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden und ein ärztliches Attest einzuholen (idealerweise am ersten Krankheitstag).

Rechtliche Grundlage

Derzeit wird in Deutschland in § 616 BGB zwischen bezahltem und unbezahltem Urlaub unterschieden, während § 45 des Fünften Sozialgesetzbuchs die Trennung zwischen beiden herstellt (SGB V).

Die Begriffe „bezahlt“ und „unbezahlt“ beziehen sich darauf, ob die Lohnzahlungen vom Arbeitgeber eingestellt wurden oder nicht.

Kinderkrankengeld aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022

Für Kinder wird Krankengeld für insgesamt 30 statt 10 Tage gezahlt und kann von jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil geltend gemacht werden. Unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben, können Sie maximal 65 Tage erhalten. 

Für Alleinerziehende werden zusätzlich 40-60 Tage pro Kind hinzugerechnet. Wenn Sie mehr als ein Kind haben, können Sie nur 130 Tage frei nehmen.

Es gibt weitere pandemiebedingte Situationen, in denen Sie Anspruch auf Krankengeld für Ihre Kinder haben:

  • Ob Schule, Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder Kindertagesstätte (Krippe, Hort, Kindergarten, Tagespflege), viele haben geschlossen oder befinden sich in Schließung.
  • Bestimmten Personen oder Teams ist es aus jeglichen Gründen untersagt, das Gebäude zu betreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Notwendigkeit der Isolierung.
  • Die Einhaltung von Feiertagen wurde angeordnet, verlängert oder anderweitig
  • Klassenunterricht wurde abgesagt, Kinderbetreuungsangebote reduziert etc.
  • Die zuständige Regierungsbehörde hat Ihnen geraten, die oben aufgeführten Orte nicht zu besuchen.

Krankes Kind? Was jetzt? Kinderkrankengeld in Deutschland

Eltern haben oft Lust, sich in der Grippesaison die Haare zu raufen. Wie soll man schließlich über die Runden kommen, wenn ein krankes Kind einen daran hindert, zur Arbeit zu gehen? 

Die Pflege eines erkrankten Kindes berechtigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu einer zusätzlichen Freistellung. 

Dazu gehören auch niederländische Staatsangehörige, die in Deutschland arbeiten. Wenn Sie von der Arbeit zu Hause bleiben müssen, um sich um ein krankes Kind zu kümmern, haben Sie diese Möglichkeit. 

Auch auftrags- oder freiwillig versicherte Personen haben zeitlich befristet Anspruch auf „Kinderkrankengeld“.

Bedingungen

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Pflicht- oder wahlversicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein Arzt stellt einen Zettel aus, dass der Versicherungsnehmer nicht arbeiten kann, da er sich um einen kranken Jugendlichen kümmert.
  • Niemand sonst im Haus ist in der Lage, dieses Maß an Aufmerksamkeit zu bieten.
  • Es besteht Hilfebedürftigkeit, weil das Kind jünger als 12 Jahre ist oder eine Behinderung hat.

Begrenzte Dauer

Erfüllen beide Elternteile die oben genannten Kriterien, hat jedes Kind bis zu 10 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die maximal zulässige Dauer für einen alleinerziehenden Elternteil beträgt 20 Tage. 

Es gibt einen proportionalen Anstieg, wenn es viele Kinder gibt. Eltern können in einem Jahr maximal 25 bezahlte Krankheitstage aufgrund der Krankheit ihres Kindes nehmen. 

Für Einzelpersonen beträgt die maximal zulässige Zeit 50 Werktage. Vom Arbeitgeber gewährte bezahlte Urlaubstage werden hierauf angerechnet. Für Jugendliche gibt es kein Krankenkindergeld mehr.

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